Die Stadt Lichtenau ist nach §38 Abs. 3 Landeswassergesetz erstmalig verpflichtet ein Konzept über den Stand und die Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Konzept muss alle sechs Jahre fortgeschrieben werden. Da die Trinkwasserversorgung im Stadtgebiet Aufgabe der Stadtwerke ist, wurde die Erstellung eines solchen Konzepts an die Stadtwerke Lichtenau GmbH übertragen.

Das Ziel ist zu überprüfen, ob die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung jetzt und auch in Zukunft gegeben ist und das auch über die Gemeindegrenzen hinaus in Bezug auf Wasserver- und Ankauf sowie Notverbundleitungen mit Nachbarversorgern.

Das aktuelle Wasserversorgungskonzept finden Sie hier.